Studentische Krankenversicherung

Zu Beginn eines Studiums müssen Studienanfänger bei der Immatrikulation eine Versicherungsbescheinigung vorlegen – aus der gesetzlichen Familienversicherung oder von einer studentischen Krankenversicherung. Studenten gehören, wie auch Beamte und Selbstständige, zu dem Kreis, der sich privat versichern darf. Zwar sind Studenten grundsätzlich der Versicherungspflicht in einer Gesetzlichen Krankenkasse unterlegen, jedoch können sie sich, als zukünftige Akademiker, von dieser Versicherungspflicht zu Beginn des Studiums innerhalb der ersten drei Monate befreien lassen. Dies ist ebenso möglich, wenn die kostenlose Familienversicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres ausläuft. Dies verlängert sich noch einmal um ein Jahr, wenn derjenige vor Beginn des Studium Wehrdient- oder Zivildienst geleistet hat.

Dabei existieren spezielle Studententarife bei der privaten Krankenversicherung. Diese Tarife sind zumeist bis zum 14. Fachsemester und bis zum 30. Lebensjahr gültig. Ausnahmen werden gewährt, wenn besondere Gründe angebraucht werden, die die Verlängerung der Studienzeit begründen. Dies können einerseits Gründe sein, die in der Art der Ausbildung (z.B. Aufbaustudium) liegen. Andererseits können dies auch familiäre (z.B. die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen) oder persönliche Gründe (z.B. die Geburt eines Kindes) sein.

Auch wenn die Eltern privat versichert sind und der Student vor dem Beginn des Studiums mit privat versichert war, ist dieser mit Studienbeginn ebenfalls wieder versicherungspflichtig. Anders liegt der Fall, wenn der Student bereits vor seinem 18. Lebensjahr in der privaten Krankenversicherung mit versichert war. Dann gilt diese Versicherung auch mit dem Beginn des Studiums für den Studenten weiter. Der Student ist erst nach Abschluss seines Studiums und mit Beginn der eigenen Erwerbstätigkeit wieder versicherungspflichtig und kann sich erst dann wieder selbstständig entscheiden, ob er weiter privat versichert sein oder lieber in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte.